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13. ruft in Erinnerung, dass die EU-Regelung für geografische Angaben zwei Arten von geschützten Namen unterscheidet, die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografisch
e Angabe (g.g.A.); weist darauf hin, dass diese Bezeichnungen für die Verbraucher verwirrend sind, da aus ihnen nicht eindeutig hervorgeht, worin der Unterschied besteht; regt daher eindeutigere Bezeichnungen an, die den Verbraucher erkennen lassen, dass sich diese geschützten Namen in dem Grad und der Art des Zusammenhangs, der zwischen einem
...[+++]Erzeugnis und einem geografischen Gebiet besteht, unterscheiden;