42. verweist auf die von den Schifffahrtsunternehmen ergriffenen Schutzmaßnahmen an Bord; unterstützt die in jüngster Zeit von der Seesc
hifffahrtsindustrie erhobene Forderung nach einem Regelwerk für private, auf See tätige Sicherheitsunternehmen, und erinnert an seine Forderung an die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, die Flaggenstaaten und die Schifffahrt, gemeinsam Verhaltensregeln zu erstellen, in denen die Anwendung eindeutiger, in sich schlüssiger und durchsetzbarer international vereinbarter Standards zum Einsatz von privatem bewaffnetem Sicherheitspersonal an Bord der Schiffe erarbeitet wird, sowie an seine Forderung a
...[+++]n private Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich der Sicherheit an Bord von Schiffen erbringen, sich streng an diese Standards zu halten;