In der Erwägung insbesondere, dass die thermischen Anforderungen, sowie die neuen Anfo
rderungen in Sachen Energieeffizienz von Gebäuden weder auf die Handlungen und Arbeiten, die von einer Geneh
migung freigestellt sind oder die einer vorherigen städtebaulichen Erklärung unterliegen, noch auf die Zusammensetzung der Genehmigungen mit Ausnahme des Artikel
s 295 sub Artikel 3 anwendbar sind; dass es demzufolge angebracht ist, das Inkr
...[+++]afttreten dieser Bestimmungen aufrechtzuerhalten;