13. empfiehlt dringend, dass die Details von Brustimplantat-Operationen in der EU in einem verpflichtend in jedem Mitgliedstaat zu führenden nationalen Brustimplantatregister aufgezeichnet werden; betont, dass alle Kliniken verpflichtend Meldung an das obligatorische Register erstatten müssten, betont jedoch, dass die Aufnahme der personenbezogenen Angaben zu den
Patientinnen deren Zustimmung erfordert; empfiehlt, dass diese nationalen Register miteinander verbunden werden und gegebenenfalls einen Austausch von Informationen ermöglichen, zum Beispiel, w
...[+++]enn gravierende Mängel bei Implantaten festgestellt werden;