(b) Großunternehmen und andere institutionell
e Anleger, darunter Emittenten von Finanzinstrumenten, die zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind; Großunternehmen und Personengesellschaften, die folgende Bedingungen in B
ezug auf ihre Größe erfüllen: Bilanzsumme von 12 500 000 Euro, Nettoumsatzerlöse von 25 000 000 Euro, durchschnittliche Beschäftigtenzahl während des Geschäftsjahres von 250; sonstige institutionelle
Anleger, deren Gesellschaftszweck die Investition in Finanzinstr
...[+++]umente ist;