Im Falle von Tätigkeiten, bei denen feststeht, dass sie z
ur unbeabsichtigten Einschleppung von invasiven fremden Arten führen, sollten geeignete Mechanismen für die Sicherheit der Ökosysteme, Lebensräume und Arten geschaffen werden. Der Rat IST SICH ferner DARIN EINIG, dass im Falle von Tätigkeiten, die z
ur unbeabsichtigten Einschleppung von invasiven fremden Arten führen können, praktische und wirksame Präventions- und/oder Kontrollsysteme zur Gewährleistung der Sicherheit von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten eingeführt werden sol
...[+++]lten.