Auch Erkenntnisse aus Vertragsverstoßverfahren werden hierbei einfließen. In die Bewertung der Rechtsvorschriften werden auch deren Verfasser, die mit ihrem Vollzug Betrauten, Unternehmen, Bürger und Betroffenen im weitern Sinn und einbezogen, um festzustellen, welche Rechtsvorschriften sie vor allem für vereinfachungsbedürftig halten. Wenn sich bei einer solchen Bewertung eindeutig ergibt, dass sich das öffentliche Interesse ebenso gut mit einfacheren Mitteln erreichen lässt, sollte die Änderung oder Aufhebung eines Rechtsakts erwogen werden.
Indien uit deze evaluatie duidelijk blijkt dat het openbare belang even goed gevrijwaard kan worden op een eenvoudigere manier, zou de wijziging of intrekking van de betrokken wetgeving moeten worden overwogen.