4. betont, dass die durch den Vertrag von Li
ssabon eingeführten neuen Bestimmungen über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) fester politischer Ausdruck der Absicht der Union sind, als stabilisierende Kraft in der Welt zu wirken, und einen klaren Rechtsrahmen für die Verstärkung ihrer Fähigkeiten zur Verfolgung ihrer Außen- und Sicherheitspolitik mi
t einem umfassenden Ansatz darstellen, gemäß dem alle der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehenden Instrumente eingesetzt werden können, um
...[+++]Krisen und Konflikte zu verhüten oder zu bewältigen und dauerhaften Frieden zu schaffen;