Darüber hinaus treffen die Mitgliedstaaten alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, daß in den Fällen, in den
en die Aufbereitung oder Verteilung von Wasser f
ür den menschlichen Gebrauch eine Desinfektion einschließt, die Wirksamkeit des angewendeten Desinfektionsverfahrens überprüft wird und daß jegliche Kontamination durch Desinfektionsnebenproduk
te möglichst gering gehalten wird, ohne jedoch d ...[+++]ie Desinfektion zu beeinträchtigen.