82. nimmt die erste zweijährliche Überprüfung der EU-Leitlinien zu Kindern und bewaffneten Konflikten unter dem britischen Vorsitz zur Kenntnis; begrüßt insbesondere, dass die Kurzdarstellungen der Europäischen Union zu den Menschenrechten, die im J
uli 2005 angenommen wurden, einen Abschnitt über die Rechte der Kinder und eine besondere Anforderung enthalten, nach diesen Leitlinien erforderlichenfalls Bericht zu erstatten; nimmt zur Kenntnis, dass die Konsultation mit Beteiligten und NRO in dem Prozess
der Erstellung der Überarbeitung und der Empfehlunge ...[+++]n exemplarisch war; bedauert allerdings, dass das Europäische Parlament in die Bewertung dieser Leitlinien nicht mit einbezogen wurde, dass die Gelegenheit zu einer weitgehenden Überarbeitung nicht genutzt wurde, und dass das Abschlusspapier in seiner Bandbreite und seinem Anspruch enttäuschend war; fordert den Rat auf, das Europäische Parlament systematisch an der zweimal jährlich stattfindenden Überprüfung dieser Leitlinien zu beteiligen, damit er den Standpunkt des Parlaments und seine diesbezüglichen Empfehlungen kennt;