50 % der als außerbilanzmäßige Gesc
häfte mit mittlerem/niedrigem Risiko eingestuften Dokumentenakkreditive und der als außerbilanzmäßige Gesc
häfte mit mittlerem/niedrigem Risiko eingestuften nicht in Anspruch genommenen Kreditfazilitäten, die in Anhang II genannt sind, sowie mit Zustimmung der zuständigen Behörden 80 % der anderen als Kreditgarantien, die auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen und die von Kreditgarantiegemeinschaften, die den Status eines Kreditinstituts besitzen, den ihnen angeschlossenen Kunden geboten wer
...[+++]den.