21. fordert die Europäische Union und die anderen internationalen Akteure auf, gezielte Sanktionen, darunter Maßnahmen zur Eindämmung von Geschäften, die den Konflikt anheizen, gegen alle Parteien, einschließlich der Regierung, anzuwenden, die den Waffens
tillstand verletzen oder Zivilisten, Friedenstruppen oder humanitäre Hilfsorganisationen angreifen, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um durch die Umsetzung gezielter Wirtschaftssanktionen, darunt
er Reiseverbote und Einfrierung von Vermögen, zu einer Beendigung der Straflos
...[+++]igkeit beizutragen;