11. erwartet, dass die Agenturen ihre Verfahren abschließen, um ihre internen
Finanzvorschriften möglichst bald mit den Erfordernissen der neuen Rahmenfinanzregelung in Einklang zu bringen, in jedem Fall spätestens bis Ende des Jahres; wei
st darauf hin, dass derartige interne Finanzvorschriften von der Rahmenfinanzregelung nur abweichen dürfen, wenn dies wegen besonderer Merkmale der Funktionsweise einer Agentur erforderlich ist und sofern die Kommission dem zustimmt; fordert die Agenturen auf, nach Abschluss dieses Prozesses die zu
...[+++]ständigen Ausschüsse des Parlaments zu informieren; fordert den Rechnungshof auf, eine Stellungnahme zu allen von den Einrichtungen beschlossenen Finanzregelungen abzugeben, die von der Rahmenfinanzregelung abweichen;