50. begrüßt das Inkraftreten des Vertrags zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs; stellt fest, dass die USA dadurch, dass sie selbs
t gerichtlich gegen ihre Staatsangehörigen vorgeht, verhindern kann, dass diese vor den Internationalen Strafgerichtshof gebracht werden; bedauert umso mehr, dass der US-Senat ein Gesetz gebilligt hat, das es den USA erlaubt, ihre Staatsan
gehörigen durch den Einsatz von Gewalt vor einer gerichtlichen Verfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof zu schüt
zen; weis ...[+++]t auf die möglichen Widersprüche zwischen diesem Gesetz und den Nordatlantik und WEU-Verträgen hin, die sich vielfach immer auf eine vorbehaltlose Solidaridät aller im Falle eines bewaffneten Angriffs eines der Unterzeichnerstaaten stützte;