Die Marktteilnehmer, die Holz
und Holzerzeugnisse erstmalig auf dem Binnenmarkt in Verk
ehr bringen, müssen gemäß der Verordnung alle gebotene Sorgfalt walten lassen, um sicherzustellen, dass nur Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag von ihnen in Verkehr
gebracht werden. Zu diesem Zweck müssen sie eine Regelung mit Verfahren und Maßnahmen (nachstehend „Sorgfaltspflichtr
egelung“** genannt) ...[+++]anwenden.