Allerdings vertritt er die Auffassung, dass in diese Liste eine Bestimm
ung mit aufgenommen werden muss, die besagt, dass jede Entschädigung für Beitreibungskosten ausgeschlossen wird, da dies den Wirtschaftsbeteiligten die eindeutige Botschaft vermitteln würde, dass ein Ausschluss des Rechtes auf Entschädigung für Beitreibungskosten und somit eines Rechtes, das mit dem Vorschlag gestärkt werden soll, eine nachteilige Vertragsbedingung darstellt, die gegenüb
er Schuldnern nicht durchgesetzt werden kann, sondern vielmehr zu Schadenersatzford
erungen fü ...[+++]hren kann (siehe Änderungsanträge 1 und 11).