In der Erwägung, dass, wie bereits erwähnt, zahlreiche Beschwerden über die Unvollständigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung eher Punkte betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Globalgenehmigung für die Abbautätigkeit fallen; dass es hier darum geht, über die Revision des Sektorenplans zwecks der Eintragung eines neuen Abbaugebiets zu
befinden; dass die meisten o.g. Fragen im Rahmen des Antrags auf eine Globalgenehm
igung zur konkreten Durchführung des Projekts, das Gegenstand der Revision des vorliegenden Sektorenplans is
...[+++]t, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der die Revision unterworfen wird, und der Genehmigung, die erteilt werden könnte, beantwortet werden;