Obwohl ein Beschuldigter, der die Bedingungen für die Gewährung der Aussetzung
der Verkündung, die durch einen Beschluss der Ratskammer beschlossen wurde, anficht, und der Prokurator des Königs oder die Zivilpartei, die Berufung gegen einen Einstellungsbeschluss, der durch dasselbe Rechtsprechungsorgan verkündet wird, einlegen, sich nicht in einer identischen Situation befinden, befinden sie sich jedoch nicht in Situ
ationen, die derart unterschiedlich wären, dass sie nicht miteinander verglichen werden könnten, da die Rechtsmittel die
...[+++]ser Parteien sich jeweils auf die Tatbestände beziehen können, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden.