(7) Es ist sinnvoll, dass für einen begrenzten Zeitraum von höchstens zwölf Mon
aten sowohl die mit dieser Entscheidung festgelegten
neuen Kriterien
als auch die vorher durch die Entscheidung 98/483/EG festgelegten Kriterien gleichzeitig gelten, damit Unternehmen, an deren Produkte da
s Umweltzeichen vor Annahme dieser neuen Entscheidung vergeben wurde, ausreichend Zeit erhalten, diese Produkte an die
neuen ...[+++] Kriterien anzupassen.