Die schriftlichen Vereinbarungen sollten den zuständigen Behörden da
s Recht übertragen, Ermittlungen vor Ort durchzuführen, einschließlich in Fällen, in denen sie die Drittland-Aufsichtsbehörde des Unternehmens, auf das Aufgaben übertragen wurden, um Durchführung von Ermittlungen von Ort ersuchen, und in Fällen, in denen sie die Drittland-Aufsichtsbehörde um Erlaubnis ersucht, die Ermittlungen selbst
durchzuführen oder Mitarbeiter der Drittland-Aufsichtsbehörden zu begleiten, um sie bei der Durchführung von Ermittlungen vor Ort zu unt
...[+++]erstützen.