Während die Verbreitung solcher Informationen an
sich nicht mit den Rechten und Freiheiten zu vereinbaren ist, weil nicht verdeutlicht wurde, dass die schädlichen sektiererischen Sekten (oder diejenigen, die dafür gehalten werden) dem Zentrum und der Öffe
ntlichkeit jegliche Dokumentation zur Verfügung stellen können, weil nicht festgelegt wurde, dass dieselben Organisationen aufgefordert werden, sich am Sammeln dieser Dokumentation zu beteiligen, oder weil sie nicht über den Inhalt der Information, die verbreitet werden wird, informie
...[+++]rt werden, usw.;