82. fordert die Kommission und den Rat auf, eine einheitliche Strategie beim Abschluss von internationalen Abkommen anzuwenden, unabhängig von dem Land oder der Region, die sie betreffen, sodass die davon profitierenden Angehörigen des Fischereisektors den gleichen Bedingungen unterworfen sind, was die Fangmöglichkeiten, Gebühren, Lizenzen, die Nutzung von überschüssigen Quoten und weitere Bedingungen anbelangt, die gewöhnlich in diesen Übereinkommen festgelegt werden; fordert die Kommission auf, eine Regelung auszuarbeiten, nach
der diejenigen, die direkt von Drittlandabkommen profitieren, einen nennenswerten Beitrag zu deren Kosten le
...[+++]isten müssen;