Dies soll erreicht werden, indem die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, ihre Abwehrbereitschaft zu erhöhen und ihre Zusammenarbeit untereinander zu verbessern, und indem die Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Energieversorger, Verkehrsunternehmen und wi
chtige Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft (Plattformen für den elektronischen Geschäftsverkehr, soziale Netze usw.) und die öffentlichen Verwaltungen verpflichtet werden, geeignete Schritte zur Beherrschung von Sicherheitsrisiken zu unternehmen und den zuständigen nationalen Behörden gravierende Sic
herheitsvorfälle zu melden ...[+++].