57. fordert die Kommission auf, sich gemeinsam mit der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
eingehender mit den derzeit möglichen Synergien zwischen den vier Agenturen zu beschäftigen und der Entlastungsbehörde einen Bericht darüber zu übermitteln, inwieweit sie sich stärker vernetzen lassen; fordert diese Einrichtungen und die Kommission auf zu prüfen, ob eine engere Zusammenarbeit zu Skaleneffekten und der Optimi
...[+++]erung der Leistung dieser Einrichtungen führen könnte;