Die technischen Entwicklu
ngen könnten jedoch dahin führen, daß die Zuschauer aus einer Palette von EPG auswählen können; wenn dies eintritt, dann sollten die Rechtsvorschriften im Einklang mit den Grundsätzen der No
twendigkeit und der Verhältnismässigkeit neu überprüft werden. Zu diesem frühen Zeitpunkt, da die Entwicklung der Märkte und die technologische Entwicklung kaum vorherzusehen ist, schlägt die Kommission noch keine speziellen Maßnahmen für den audiovisüllen Sektor vor, sondern stellt fest, daß dieser Bereich aufmerksam beob
...[+++]achtet werden muß.