Nachdem sie von dem öffentlich
en Auftraggeber/der Vergabestelle über seine/ihre Absicht, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zuzulassen, unterrichtet worden sind, wird den anderen Bietern die Möglichkeit eingeräumt , dem öffentlichen Auftraggeber/der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist sachdienliche Information
en zu übermitteln , damit der öffentliche Auftraggeber/die Vergabestelle die Entscheidung über die Zulassung in umfassender Kenntnis der potenziellen Faktoren, die sich auf die Bewertung der ungewöhnlich niedrigen Hö
...[+++]he des Preises oder der berechneten Kosten auswirken könnten, treffen kann .