In der Erwägung, dass die Wallonische Regierung den Wunsch des C
WEDD betreffend die Verbindungen zu den Bahnhöfen und Gewerbegebieten mittels sanfter Verkehrs
mittel zur Kenntnis nimmt, und der Ansicht ist, dass die zusätzlichen, auf dem Plan mit " S.42" , " *S.44" und " *S.47" gekennzeichneten Vorschriften ihm genügen, indem sie vorschreiben, dass die Einrichtungsoptionen der Städtebau- und Umweltberichte auf die Durchführung von städtischen Globalprojekten hinzielen, die den Zugang zum Bahnhof von Neu-Löwen durch Fußgänger und Fahr
...[+++]radfahrer fördern;