Die Befugnisübertrag
ung verlängert sich stillschweigend um Zeiträume gleicher Länge , es sei denn, Das Organ, das Europäische Parlament oder der Rat widersprechen ein internes Verfahren eingeleitet hat, um zu entscheiden, ob die Befugnisübertragung widerrufen werden soll, ist bestrebt, das andere Organ und die Kommission innerhalb einer angemessenen Frist vor der endgültigen Entscheidung zu unterri
chten und dabei die übertragenen Befugnisse, die gegebenenfalls widerrufen werden, zu nennen und etwaige Gründe für den Widerruf anzugeben.
...[+++] einer solchen Verlängerung spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Zeitraums .