In der Erwägung, dass Wass
er eine erneuerbare Ressource ist; dass das Projekt keinen negativen Einfluss auf diese Ressource hat, insofern der Abbau von Sand sich auf die nicht gesättigte Zone begrenzt, ohn
e Entnahme von Grundwasser; dass, um dem Grundsatz der Vorbeugung betreffend den Schutz der Qualität des Grundwassers und also auch der Quellen und stromabwärts gelegenen Wasserläufe Rechnung zu tragen, in den besonderen Bedingungen, die bei der Erteilung der Globalgenehmigung gelten werden, bestimmte Schutzmaßnahmen auferlegt werd
...[+++]en können;