Die Mitgliedstaaten stellen, soweit dies angemessen ist, sicher,
dass die nationalen Regulierungsbehörden die Ansichten von Endnutzern und Verbrauchern (insbesondere auch von behinderten Nutzern), Herstellern und Unternehmen, die elektronische Kommunikationsnetze und/oder -dienste bereitstellen, in allen mit Endnutzer- und Verbraucherrechten bei öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdiensten zusammenhä
ngenden Fragen, die beträchtliche Auswirkungen auf den Markt haben, berücksichtigen, insbesondere wenn sie beträchtliche
...[+++] Auswirkungen auf den Markt haben.