24. bedauert das am 22. Mai 2014 veröffentlichte Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst, in dem dem EWSA zur Last gelegt wurde, bei der Entlassung eines seiner Bediensteten im Jahr 2013 gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoßen zu haben; bedauert ferner das für den EWSA negative Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Oktober 2014 in der Rechtssache T-530/12 P, M. B. G. / EWSA betreffend die Meldung von dem ehemaligen Generalsekretär zur Last gelegten Missständen durch den Leiter des Juristischen Dienstes des EWSA; fordert den EWSA und seinen neuen Generalsekretär auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass es nicht erneut zu schweren Verstößen gegen die Charta der Grundrech
...[+++]te der Europäischen Union kommt, das Präsidium, die Mitglieder und das gesamte Personal des EWSA über den Inhalt der beiden Urteile zu informieren und darauf hinzuweisen, dass es die Pflicht der Beamten und der anderen unter das Statut fallenden Bediensteten ist, Missstände zu melden, und dass das Präsidium des EWSA das zuständige Gremium für die Entgegennahme derartiger Meldungen ist; verlangt ferner, dass das Parlament über den Gesamtbetrag der Rechtskosten informiert wird, die dem EWSA in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit dienstrechtlichen Streitigkeiten entstanden sind, die vor den Gerichten oder vor der Bürgerbeauftragten endeten;