stellt fest, dass das oberste Ziel der Währungspolitik der
EZB die Wahrung der Preisstabilität ist; weist darauf hin, dass das Ziel der Preisstabilität nur dann wirksam verwirklicht werden kann, wenn die Kernursachen der Inflation angemessen angegangen werden; verweist darauf, dass der EZB in Artikel 127 des EG-Vertrags auch die Aufgabe zugewiesen wird, die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft zu unterstützen; hält es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten im Euroraum und diejenigen mit
einem Sonderstatus ihre Verpflichtungen gen ...[+++]auestens einhalten und keinen Zweifel an den gemeinsamen Zielen der Preisstabilität, der Unabhängigkeit der EZB, der Haushaltsdisziplin und der Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit lassen;