Im Rahmen der Überprüfung wird untersucht werden, ob die Au
frechterhaltung der Maßnahme zum Ausgleich des Dumpings
nicht mehr notwendig ist und ob damit zu rechnen wäre, dass d
ie Schädigung nicht anhalten oder erneut auftreten würde, falls die Maßnahme aufgehoben
oder geändert werden sollte,
oder ob die geltende Maßnahme nicht
oder nicht mehr ausreicht, um das schädigende Dumping unwirksam
...[+++]zu machen.