Wie sich aus der Art des Auswahlverfahrens, das im ,Informationsdossier" festgelegt ist, e
rgibt, hat sich die Kommission im Wesentlichen auf die Wahrung der Kohärenz und die Vereinbarkeit mit dem Fünften Umweltaktionsprogramm (5. UAP) und dessen allgemeine Bestimmungen in Bezug auf die Einbeziehung von Umweltbelangen in alle wichtigen politisch
en Bereiche und den Grundsatz der ,gemeinsamen Verantwortung" konzentriert (was bedeutet, dass alle Tätigkeiten, die Umweltprobleme verursachen, ihren Teil zur Lösung der Probleme beitragen soll
...[+++]en).