Der EIF legt der Verwaltungsbehörde spätestens
am [X] eines jeden Jahres Folgendes vor: i) die Aufstellung der Vorhaben, di
e im laufenden Jahr unterzeichnet werden sollen, und den vorgeschlagenen Betrag des im laufenden Jahr zu zahlenden MS-Beitrags, ii) den Fälligkeitsplan für den vorgeschlagenen Betrag des MS-Beitrags, der alljährlich bis zum Ende der Geltungsdauer der Mittelbindungen zu zahlen ist, einschließlich Verwaltungsgebühren, sowie iii) etwaige für notwendig erachtete Änderungen des gemeldeten MS-Beitrags und im laufenden J
...[+++]ahr zu bindende Mittel.