Die Organisation und Finanzi
erung eines solchen Systems sollte am besten auf der Grundlage einer Vereinbarung über eine administrative Zusammenarbeit zwischen den vier derzeit beteiligten Organen und Einrichtungen (der Kommission, dem Parlament, dem Rat und dem Europäischen Auswärtigen Dienst) erfolgen, die möglichst im Frühling 2014 geschlossen werden
sollte, wobei sich jedes Organ bzw. jede Einrichtung verpflichten würde, das System zu unterhalten, sich durchgehend daran zu beteiligen und die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen haushaltsneutral in ihrem jeweiligen Haushaltsplan
...[+++]vorzusehen.