Die Hilfe, die den benachbarten
Entwicklungsländern innerhalb des mit der Europäischen Nachbarschaftspolitik geschaffenen Rahmens zur Verfügung gestellt werden soll, muss mit den Zielen und Grundsätzen der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft übereinstimmen, die in der gemeinsamen Erklärung mit dem Titel „Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik“ , die am 20. Dezember 2005 vom
Rat und den im Rat versammelten Vertretern der Mitgliedstaaten, vom Europäischen Parlament und von der Kommission angenommen wurde, fo
...[+++]rmuliert sind.