Aus den Vorarbeiten zum angefochtenen Gesetz geht hervor, d
ass dem Gesetzgeber vorgeschlagen wurde, die angefochtene Bestimmung auf sämtliche Militärpersonen auszudehnen (Parl. Dok. , Kammer, 2000-2001, Nr. 1386/004, SS. 4 und 5), doch dass diese Massnahme derzeit abgelehnt wurde mit der Begründung, dass man hierzu über
die erforderlichen Haushaltsmittel verfügen müsste und dass es darauf ankomme, eine Gefährdung des ordnungsgemässen Funktionierens und der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte zu vermeiden, « unter Berücksichtigung des Al
...[+++]terns der Führungskräfte und der Schwierigkeiten bei der Anwerbung von jungen Leuten sowie bei der betreffenden Umstrukturierung » (ebenda, SS. 3, 4 und 5).