(4)In seiner Erklärung vom 23. April
2015 beschloss der Europäische Rat unter anderem, die interne Solidarität und Verantwortung zu stärken, und verpflichtete sich insbesondere, die Nothilfe für die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen aufzustocken und Optionen für eine Notfall-Umverteilung auf freiwilliger Basis
unter den Mitgliedstaaten zu prüfen sowie Teams des Europäischen
Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) für eine gemeinsame Bearbeitung von Anträgen auf internationalen Schutz, einschließlich Registrierung und Erfassung vo
...[+++]n Fingerabdrücken, in die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen zu entsenden.