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4. fordert, die Außenhilfe zugunsten jener Länder zu erhöhen, die Gesetze und Verordnungen zum Verbot und zur Ahndung der Praxis der Genitalverstümmelung bei Frauen erlassen haben und an den Orten, wo solche Verstümmelungen Tradition sind, pädagogische und sozio-medizinische Programme zu fördern, um solchen Praktiken vorzubeugen und entgegenzutreten; fordert die betroffenen Regierungen dringend auf, Genitalverstümmelungen bei Frauen zu verbieten, und fordert die Kommission auf, eng mit den Nichtregierungsorganisationen, lokalen Initiativen und religiösen Führern zusammenzuarbeiten, die sich für die Beendigung diese
...[+++]r Praktiken einsetzen;