A) Landwirtschaft: Bis 2020 Maximierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen (Grünland, Anbauflächen und Dauerkulturen), die von biodiversitätsbezogenen Maßnahmen im Rahmen der GAP betroffen sind, um den Schutz der Biodiversität z
u gewährleisten und gemessen am EU-Referenzszenario von 2010 eine messbare Verbesserung (*) des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen, die von der Landwirtschaft abhängen oder von ihr beeinflu
sst werden, und der bereitgestellten Ökosystemdienstleistungen herbeizuführen und auf
...[+++] diese Weise eine nachhaltigere Bewirtschaftung zu fördern.