In der Erwägung, dass seit dem Inkrafttreten des oben erwähnten Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 die verschiedenen an dem Verfahren zur Einreichung einer Umweltgene
hmigung beteiligten Akteure mehrere Probleme hervorgehoben haben, die u.a. mit der Interpretation der Rubriken, der unangemessenen Einstufung, der Ungleichheit zwischen ver
gleichbaren, jedoch unterschiedlich eingestuften Tätigkeiten, der mangelnden Ubersichtlichkeit und einer ungenügenden oder schlecht angepassten Begleitung verbunden sind; dass diese P
...[+++]robleme bei allen landwirtschaftlichen Tätigkeiten regelmässig auftreten;