Ist es vorübergehend oder dauerhaft nicht möglich, Fingerabdruckdaten zu nehmen und/oder zu übermitteln, beispielsweise weil die Qualität
der Daten für einen Abgleich nicht ausreichend ist, technische Probleme bestehen, der Schutz der Gesundheit dem entgegensteht oder die betreffende Person aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist, sich die Fingerabdrücke abnehmen zu
lassen, sollte dies keine negativen Auswirkungen auf die Prüfung oder die Entscheidung über den Antrag dieser Person auf internationalen S
...[+++]chutz haben.