Aus den gleichen Gründen wie diejenigen, die zu
der Antwort auf die erste Vorabentscheidungsfrage geführt haben, ist festzustellen, dass es nicht notwendig ist, solche Garantien zum Vorteil der Steuerverwaltung für die Schulden in Bezug auf den Berufssteuer
vorabzug zu bieten, denn die Steuerverwaltung unterhält keine Geschäftsbeziehungen mit dem betreffenden Schuldner, wobei der Berufssteuervorabzug, ebenso wie die Mehrwertsteuer, aber eine Steuerforderung ist, die die Steuerverwaltung aufgrund der bloßen Anwendung des Gesetzes besitz
...[+++]t.