In der Erwägung, dass der Autor der Studie erachtet hat, dass die in Chaumont-Gistoux geplante Standortbestimmung des gemischten Gewerbegebiets der Zielsetzung des Planvorentwurfs wenig genügen wird, da sie sich nur binnen eines isochronen Umkreises von 10 Minuten mit dem Fahrrad befindet (was für die wirtschaftliche Aktivität weniger günstig ist, da man sich am Ende der Transportkette befindet), und die RER-Benutzer dazu zwingen würde, zwei physikalische Schranken zu überqueren (N4, E411); dass sich dieses Gebiet jedoch durch den Bedarf an Grundstücken für eine gemischte wirtschaftliche Tätigkeit rechtfertigt; dass sich die Wallonische Regierung deswegen der Schlussfolgerung des Autors der Studie angeschlossen hat und desse
n Eintragu ...[+++]ng in den Sektorenplan behalten hat;