E. in der Erwägung, dass die Pflichten der Angehörigen der Rechtsberufe, ihre Unabhängigkeit zu wahren, Interessenskonflikte zu vermeiden und die Vertraulichkeit der Mandanten zu respektieren, besonders gefährdet sind, wenn sie ermächtigt sind, ihren Beruf in einer Organisation auszuüben, die es Freiberuf
lern, die nicht den Rechtsberufen angehören, erlaubt, Kontrolle über die Angelegenheiten der Organisation durch K
apitalinvestitionen oder auf andere Weise auszuüben oder zu teilen, oder im Falle von multidisziplinären Partnerschaften
...[+++] mit Freiberuflern, die nicht an gleichwertige berufliche Verpflichtungen gebunden sind,