In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung zu folgender Schlussfolgerung gelangt: "der Entwurf [...] ermöglicht die Aufrechterhaltung eines richtigen Gleichgewichts zwischen der Abbautätigkeit und der lokalen Landwirtschaft und
die Erhaltung einer hohen agronomischen Qualität des Bodens"; dass die OGD3, auch wenn sie feststellt, dass "[...] ein wesentlicher Teil der Steinbrucherweiterung Böden mit einer hohen agronomischen Qualität betrifft, die auf lokaler Ebene relativ spärlich vorhanden sind", jedoch anerkennt, dass "zahlreiche Maßnahmen jedoch vorgesehen werden, um für die Landwirtschaft und die Natur (Fauna und Flo
...[+++]ra) effektive Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen;