9. fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um der weiblichen Genitalverstümmelung Einhalt zu gebieten; betont, dass die Prävention und das Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung sowie die Strafverfolgung der Täter Priorität in allen einschlägigen Politiken
und Programmen der Europäischen Union haben müssen; weist darauf hin, dass in der Union wohnhafte Einwanderer sich darüber im Klaren sein sollten, dass Genitalverstümmelung bei Frauen ein schwerwiegender Angriff auf die Gesundheit der Frau darstellt und eine Verletzung der Menschenrechte ist; fordert die Kommis
...[+++]sion in diesem Zusammenhang auf, eine umfassende Strategie auf europäischer Ebene einzuleiten mit dem Ziel, der Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung in der Europäischen Union ein Ende zu setzen;