Dem früheren Mandatträger der Einrichtung, der weder Bediensteter de
r Dienststellen der Regierungen, noch Bediensteter einer der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft unterstehenden Einrichtung ist, noch Anspruch auf irgendwelchen Urlaub hat, der ihm ermöglicht, wieder in seine vorhergehende S
telle eingesetzt zu werden, und der eine günstige Bewertung erhalten hat und nicht f
ür ein neues Mandat benannt wird, schlagen die ...[+++]Regierungen einen Sachverständigenvertrag vor, der mit der Einrichtung abzuschliessen ist.