Unionsbürger, die in ein N
icht-EU-Land reisen oder ihren Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land haben, in dem ihr Mitgliedsta
at keine Vertretung unterhält, haben unter den gleichen Bedingungen Recht
auf den Schutz der diplomatischen und konsularischen Behörden eines Mitgliedstaats, wie er den Staatsangehörigen dies
...[+++]es Mitgliedstaats gewährt wird.